Gegenstands-Integritätsbedingung
Die Gegenstands-Integritätsbedingung folgt direkt aus der
Schlüssel-Integritätsbedingung und besagt, dass kein Primärschlüsselwert NULL
(=kein Wert) sein darf. Erlauben wir NULL-Werte für Schlüsselattribute, so
könnten mehrere Tupel NULL als Schlüsselwert besitzen. Damit wären diese Tupel
nicht mehr eindeutig identifizierbar und die Schlüsselbedingung
verletzt.
Beispiel:
ID |
Name |
Vorname |
Geburtsjahr |
NULL |
Meier |
Hans |
1955 |
NULL |
Meier |
Hans |
1985 |
Da der Primärschlüsselwert (Attribut ID) bei beiden Tupeln leer (NULL)
ist, können wir die beiden Tupel nicht direkt identifizieren.