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Die Gegenstands-Integritätsbedingung folgt direkt aus der
Schlüssel-Integritätsbedingung und besagt, dass kein Primärschlüsselwert NULL
(=kein Wert) sein darf. Erlauben wir NULL-Werte für Schlüsselattribute, so
könnten mehrere Tupel NULL als Schlüsselwert besitzen. Damit wären diese Tupel
nicht mehr eindeutig identifizierbar und die Schlüsselbedingung
verletzt.
Beispiel:
ID | Name | Vorname | Geburtsjahr |
---|---|---|---|
NULL | Meier | Hans | 1955 |
NULL | Meier | Hans | 1985 |
Da der Primärschlüsselwert (Attribut ID) bei beiden Tupeln leer (NULL) ist, können wir die beiden Tupel nicht direkt identifizieren.